Kann ich anonym beraten werden?

Ja. Eine anonyme Beratung ist möglich. Entweder per Telefon oder in einem Gespräch, in dem keine Daten zu Ihrer Person erhoben werden.

Was passiert mit meinen Daten?

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Sie erhalten deshalb zu Beginn der Beratung eine Einwilligungserklärung und Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen können. Diese können Sie auch hier vorab in Ruhe lesen. Beim ersten persönlichen oder telefonischen Beratungstermin bespricht der/die BeraterIn gerne noch evtl. Fragen dazu.

Wenn Sie einen Beratungstermin per SKYPE mit einem/r BeraterIn vereinbart haben bitten wir Sie, sich die Informationen dazu durchzulesen und uns Ihr Einverständnis zu geben. Die Informationen sind hier zum Download hinterlegt.

Kostet die Beratung etwas?

Unser Beratungsangebot ist grundsätzlich kostenfrei. Eine freiwillige Spende kommt den betreuten Kindern und deren Familien zugute und wird gerne angenommen. Spendenquittungen sind möglich.

Wenn ich die Beratungsstelle anrufe, weiß ich zunächst nicht, ob das für mich die richtige Stelle ist und will deshalb meinen Namen noch nicht nennen - geht das?

Ja. Sie können kurz Ihr Anliegen schildern und sich mit uns beraten, ob wir oder besser eine andere Stelle für Ihr Problem zuständig sind. Erst wenn es tatsächlich zu einer Anmeldung kommt, benötigen wir Ihren Namen und Ihre Adresse, um Sie erreichen zu können.

Kann ich gleich mit der ganzen Familie kommen?

Unsere Berater arbeiten nach verschiedenen therapeutischen Konzepten, deshalb ist hier eine individuelle Regelung nötig, die bei der Anmeldung geklärt wird. Ihre Wünsche werden natürlich berücksichtigt.

Kann ich nicht schneller einen Termin bekommen?

Leider ist das nicht immer möglich. Zum einen melden sich sehr viele Ratsuchende an und zum anderen braucht unsere Arbeit Zeit. Ein Beratungskontakt dauert zwischen 60 und 120 Minuten und häufig sind weitere Gespräche notwendig, die wir in kurzem Abstand zum Ersttermin vergeben möchten. Wir bemühen uns jedoch immer um kurze Wartezeiten und in Krisensituationen versuchen wir, besonders schnell einen Termin zu ermöglichen.

Erfahren Ämter, Schule, Kindergarten oder andere Einrichtungen von der Beratung?

Nein. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht. Nur auf ausdrücklichen Wunsch wird Kontakt mit Schulen, Kindergärten oder Ämtern aufgenommen. Im Interesse des Kindes ist eine Zusammenarbeit allerdings manchmal notwendig und sinnvoll.

Wie läuft die Beratung ab?

Siehe bitte unter "Beratungsstelle"

Was ist, wenn ich von der Beratungsstelle angerufen werde und ein Familienmitglied ist am Telefon, das nicht wissen soll, dass ich hier Kontakt aufgenommen habe?

Wir melden uns am Telefon nur mit unseren Familiennamen und nicht mit "Beratungsstelle" und verlangen die Person zu sprechen, die sich bei uns angemeldet hat.

Kann man zu uns geschickt werden bzw. kann ich zur Beratung gezwungen werden?

Die Beratung an unserer Stelle beruht auf Freiwilligkeit. Gerne empfehlen Ärzte und Ärztinnen, Erzieher/Innen und Lehrer/Innen unsere Einrichtung, weil sie aus Erfahrung wissen, dass eine Beratung in vielen Fällen hilfreich sein kann. Dennoch entscheiden Sie selbst, ob Sie das Angebot in Anspruch nehmen wollen.